Corona-Krisenratgeber für Gastronomen: So beantragen Sie Hilfsmittel

Corona-Krisenratgeber für Gastronomen: So beantragen Sie Hilfsmittel

Die Regierungen von Bund und Ländern haben angesichts der Corona-Krise ein außergewöhnliches Paket an Hilfsmaßnahmen zusammengestellt und eine unbürokratische Umsetzung zugesichert.

Das Maßnahmenpaket ist tatsächlich beeindruckend. Um in dessen „Genuss“ zu kommen, ist es jedoch notwendig, die entsprechenden Anträge bei den jeweils zuständigen Behörden zu stellen.

Um dies zu erleichtern, haben wir in dem folgenden Artikel jene staatlichen Unterstützungen gelistet, die nach aktuellem Stand sofort verfügbar sind.

Auch bei der Zusicherung der unbürokratischen Umsetzung scheinen den Worten die entsprechenden Taten zu folgen. Die meisten Anträge wurden von Seiten der Behörden in gekürzter Fassung veröffentlicht und von bisher geltenden Formvorschriften befreit.

Wenn Sie Hilfe benötigen, machen Sie sich jetzt an die Arbeit! Für das Ausfüllen aller Formulare werden Sie etwa 20 Minuten Zeit benötigen.

Soforthilfe Corona

Das Formular für die Beantragung der Soforthilfe Corona auf der Website des Staatsministeriums für Wirtschaft online. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss, kein Darlehen. Hier kann ein Zuschuss für wirtschaftliche Schäden, entstanden durch die Corona Krise, beantragt werden.

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Beim Antrag auf Soforthilfe wird unter Punkt 4 nach der Anzahl der Mitarbeiter gefragt. Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen müssen anhand eines Faktors auf Vollzeit umgerechnet werden. Es ist die Gesamtzahl der auf Vollzeit umgerechneten Mitarbeiter anzugeben. Der Umrechnungsfaktor ist folgender:

Bei der Anrechnung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern kommt es auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit an:

ARBEITSZEIT ANRECHNUNG MIT FAKTOR
bis zu 10 Stunden 0,25
bis zu 20 Stunden 0,50
bis zu 30 Stunden 0,75
mehr als 30 Stunden 1,00

Es ist stets von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auszugehen. Schwankt die Arbeitszeit von Woche zu Woche, dann ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die einzelnen Kalendermonate im Wege einer Durchschnittsberechnung zu ermitteln.

Kurzarbeitergeld (KuG)

KuG sollte mittlerweile von jedem beantragt worden oder in Bearbeitung sein. Falls Sie dies noch nicht getan haben finden Sie hier die entsprechenden Formulare:

Antrag auf Kurzarbeit

Mitarbeiter Einverständniserklärung

Die Abwicklung erfolgt über die Lohnabrechnung. Ihre Lohnbuchhaltung sollte hierzu die Aufstellung der vereinbarten Sollstunden im Abgleich mit den Ist Stunden der Mitarbeiter bereits angefordert haben. Wie Sie die Einführung von Kurzarbeit in Pentacode abbilden erfahren Sie hier:

Kurzarbeit

Wenn Sie bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit beantragt haben sollten, können Sie dies in Pentacode wie folgt korrekt abbilden: Wählen Sie den Mitarbeite

Stundung Finanzamt

Der Antrag zur Stundung muss rechtzeitig vor Fälligkeit gestellt sein. Falls die Umsatzsteuer Januar (oder der Februar, falls keine Fristverlängerung vorliegt) vor einigen Tagen per Lastschrift eingezogen wurde, muss jeder überlegen ob er diese Lastschrift zurückholt. Dann sofort den Stundungsantrag hinterherschicken.

Antrag zur Stundung

Soforthilfe Corona: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Antrag Kurzarbeitgeld: https://pentaco.de/downloads/KuG101_Antrag.pdf

MA-Zustimmung Kurzarbeitergeld: https://pentaco.de/downloads/KuG_MA_Einverstaendnis.pdf

Stundung Finanzamt: https://pentaco.de/downloads/Steuererleichterungen_Coronavirus.pdf

Die DEHOGA hat ebenfalls einen sehr hilfreichen Artikel zum Thema Hilfsmittel und anderer Maßnahmen im Kontext der Corona-Epidemie veröffentlicht:

DEHOGA Bundesverband: DEHOGA informiert: Coronavirus

Was Sie sonst noch tun können:

Staatliche Fördergelder

Kredite werden (erst mal zinsfrei und tilgungsfrei) durch die Förderbank Bayern und die KfW gefördert. Diese müssen über die eigene Hausbank beantragt werden. Da die Bearbeitung sicher etwas Zeit in Anspruch nimmt, sollte dies bei Bedarf rechtzeitig angegangen werden.

Neuschätzung der Sozialversicherungsbeiträge / evtl. Stundungsanträge

Falls diese noch nicht erfolgt ist, sollte die Stundenreduzierung der einzelnen Mitarbeiter Ihrer Lohnbuchhaltung sehr kurzfristig mitgeteilt werden, damit die Schätzung nicht überhöht ausfällt. Die Korrektur muss für jeden Mitarbeiter einzeln manuell durchgeführt und eingegeben werden. Dies erfordert eventuell Bearbeitungszeit.

Eventuell auch hier bei jeder Krankenkasse eine Stundung oder Teilstundung des Arbeitgeberanteils beantragen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Einzelne Versicherungen haben Deckungszusagen gegeben, andere dies abgelehnt. Nachfragen kostet nichts!

Wir Sind für Sie da

Auch wenn Sie nicht Kunde unserer Lohnbuchhaltung sind, können Sie sich für eventuell weitere Auskünfte an uns wenden. Die Gastronomie und Hotellerie liegen uns sehr am Herzen und wir möchten uns hier solidarisch mit Ihnen zeigen.

Aufgrund der momentan hohen Belastung bitten wir Sie, Ihre Anfragen ausschließlich schriftlich an contact@pentacode.app zu stellen und ggf. Ihre Telefonnummer zu hinterlassen. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

Wir wünschen Ihnen Zuversicht und Kraft – und bleiben Sie gesund!

Ihr Pentacode Team