Die Hebel, um Personalkosten zu senken
Gemäß einer fürchterlich banalen Weisheit erzielt ein Unternehmen Gewinn, wenn nach Abzug der Kosten vom Umsatz etwas übrig bleibt.
Umsatz nach oben zu ziehen ist aufwändig und erfordert Zeit, Kosten zu senken aber erfordert nur das „Wissen wie“.
Gerade im Bereich des Kosten-Managements gibt es jedoch etablierte Rezepte und Strategien, die schnell und wirkungsvoll greifen. Dies trifft im Besonderen für die Personalkosten zu.
Kaum eine Kostenposition lässt sich durchgreifender und schneller beeinflussen als die Personalkosten eines Unternehmens. Im Aritikel zu „Zeiterfassung und Dienstplanung“ haben wir Ihnen einen Weg gezeigt, wie Sie bereits bei der Planung Leerlaufzeiten und damit überflüssige Arbeitszeit und die damit verbundenen Kosten vermeiden können.
Arbeitsaufwand zu kontrollieren und dadurch die Lohnkosten im Griff zu halten, ist mit dem Urteil vom 13. September 2022 nicht mehr nur die Kür der Interessierten. Nicht nur wegen der wirtschaftlichen Folgen, sondern auch aus Gründen der Prüfungssicherheit wird es zur Pflicht für die meisten. Im Artikel „Zeiterfassung und Überstunden“ ging es uns deshalb nicht allein darum, mögliche Wege aufzuzeigen, wie Arbeitsstunden gezielt verringert und damit Personalkosten gesenkt werden können. Es ging uns auch darum, die Auswirkung auf die Arbeitszeitkonten Ihrer Mitarbeiter möglicherweise zu mildern. Denn die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung wird Auswirkungen haben.
Bei den bisher vorgestellten Möglichkeiten handelt es sich nicht um Wundermittel, sondern um Tipps und um Praktiken, die in Großunternehmen und Konzernen absolut üblich sind. Von diesen Praktiken verstehen wir bei Pentacode eine Menge. Wir haben diese dabei auf jene Möglichkeiten eingeengt, die Sie schnell, jederzeit und mit unmittelbarer Wirkung für Ihr Unternehmen einsetzen können - unabhängig von der Größe Ihres Betriebs. Für die Durchführung einer zielgerichteten Planung benötigen Sie weder die Zustimmung, noch die Mitwirkung Ihrer Mitarbeiter.
Hier gilt Ihr Direktionsrecht. Sie müssen es lediglich ausüben.
Die Möglichkeiten, die wir Ihnen in den nächsten Artikeln vorstellen werden, sind ebenso einfach umzusetzen, allerdings unter einem Vorbehalt: Ihre Mitarbeiter müssen dabei mitspielen. Zumindest innerhalb gewisser Grenzen.
Personalkosten entstehen durch Arbeitszeit mal Lohn. Und an den Löhnen in Ihrem Unternehmen können Sie durchaus drehen. Tatsächlich bietet der Gesetzgeber in Deutschland hierzu Möglichkeiten, um die Sie Unternehmer in anderen europäischen Ländern durchaus beneiden.
Bevor wir uns aber diesem Thema zuwenden, erlauben wir uns, ein gängiges Totschlagargument ein wenig zurecht zu rücken.
Die Lohnkosten in Deutschland im europäischen Vergleich
Eine der häufigsten Klagen deutscher Unternehmer sind Lohnkosten und Abgabenlast, die in Deutschland vergleichsweise hoch wären. Dieser Eindruck entsteht leicht und ist verständlich, wenn ein Unternehmer nach einer langen Reihe harter Arbeitstage „sieht“, was für ihn am Ende übrig blieb.
Das Argument bleibt in den allermeisten Aspekten trotzdem schlicht falsch. Denn auch wenn es nicht der persönlichen Wahrnehmung entspricht: die Lohnkosten in Deutschland liegen zum Teil erheblich unter dem europäischen Durchschnitt.
Gesamtwirtschaftlich liegen die Lohnkosten in Deutschland mit 27 € pro Stunde nur 5 € über dem Durchschnitt des Euroraumes. In diesen Euroraum-Durchschnitt fließt aber mehr als die Hälfte aller Staaten ein, bei denen die Lohnkosten pro Stunde zwischen 20 € (Slowenien) und 4 € (Bulgarien) liegen. Im Vergleich zu den europäischen „Kernstaaten“ liegt Deutschland im unteren Drittel. Nur Schweden, Frankreich, Österreich und Italien haben einen geringeren Lohndurchschnitt [1].
Auch bei den oft beklagten Lohnnebenkosten sind die Annahmen der meisten falsch. Im EU-Vergleich der Lohnnebenkosten (Arbeitgeber) führt Deutschland mit 27 € Lohnnebenkosten je 100 € Lohn nur die untere Hälfte an. Österreich wartet, nur zum Vergleich, mit 39 € auf, der Schnitt der EU-19 liegt bei 34 € [2].
Ganz ähnlich sieht es bei der Betrachtung des Mindestlohns aus. Im Sinne der Armutsvermeidung gilt ein Mindestlohn erst dann als angemessen, wenn er 60% des Durchschnittslohns erreicht. Bis zum 1. Oktober 2022 lag der relative Wert des Mindestlohns in Deutschland jedoch nur bei 45,6%. Innerhalb Europas schnitten bisher nur Estland, Tschechien und Spanien noch schlechter ab [3].
Um 60% des Durchschnittlohns zu erreichen, muss der Mindestlohn in Deutschland im Übrigen bei den derzeitigen 12 Euro liegen. Die Anhebung des Mindestlohns erfüllt damit nicht überzogene Vorstellungen, sondern wird nur dem Grundsatz der Armutsvermeidung trotz 40-Stundenwoche gerecht.
Soweit zur Einordnung der Lohnkosten in Deutschland im europäischen Vergleich und zur Bewertung des Mindestlohns.
Mit den nächsten Blogartikeln wollen wir Ihnen Hinweise geben, wie Sie das Beste aus den Möglichkeiten machen, die Ihnen der Gesetzgeber anbietet. Ohne Schaden für Ihre Mitarbeiter und zum Vorteil Ihres Unternehmens.