Im Zuge der weiter rekordverdächtig hohen Inflation und damit steigenden Lebenskosten hat die Bundesregierung beschlossen den Mindestlohn deutlich zu erhöhen - die größte Steigerung seit seiner Einführung im Jahr 2015. Damit wird ab dem 1.Oktober 2022 jeder Arbeitnehmer mindestens 12€ brutto die Stunde verdienen statt bisher nur 10,45€. Im Folgenden Artikel fassen wir knapp zusammmen, wer betroffen ist, was das für ihre Dienstplanung bedeutet und wie der Mindestlohn sich weiter entwickeln wird.
Wen betrifft der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle in Deutschland beschäftigten Angestellten. Dabei ist das Vertragsverhältnis - also ob der Angestellte fest angestellt, als Minijobber oder Werkstudent arbeitet - nicht von Relevanz. Einzig Praktikanten, Auszubildende und Langzeitarbeitslose fallen nicht unter den Mindestlohn.
Verdienstgrenze für Minijobber
Da besonders häufig geringfügig Beschäftigte auf Mindestlohnbasis bezahlt werden, wurde im gleichen Zug mit dem Mindestlohn auch die Verdienstgrenze von 450€ auf 520€ im Monat erhöht. Bei Mindestlohnzahlung können Angestellte so maximal 43,3 Stunden pro Monat arbeiten ohne steuerpflichtig zu werden.
Was Sie zu tun haben
Dank der Erhöhung der Verdienstgrenze müssen Sie die Wochenarbeitsstunden ihrer Mitarbeiter nicht senken, um diese weiterhin geringfügig anzustellen. Sie müssen jedoch in Pentacode die Verträge ihrer Mitarbeiter auf den Mindestlohn von 12€ aktualisieren.
Nächste Änderung
Der neue Mindestlohn von 12€ wird nun erst einmal erhalten bleiben. Eine weitere Erhöhung ist erst Anfang 2024 geplant. Auf welchen Betrag - das wird von der Bundesregierung bis Mitte 2023 bekannt gegeben.
Midijobber profitieren auch
Auch die Midijobgrenze - die Zwischenstufe zwischen Minijob und Vollzeitanstellung - wurde von 1.300€ auf 1.600€ angehoben. So können Arbeitnehmer bis 1.600€ Bruttogehalt von Steuervergünstigungen profitieren.