Minijobber unter der 520€ Grenze sind zwar einkommenssteuerbefreit, ein Arbeitgeberanteil der Lohnsteuerabgaben muss aber trotzdem entrichtet werden. Dieser wird gemeinsam mit Sozialabgaben an die Minijobzentrale gezahlt. Nun hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Minijobzentrale zukünftig auch die Steuernummer der geringfügig Beschäftigen mitzuteilen ist, damit diese prüfen kann ob bei der Abgabe der Lohnsteuer alles mit rechten Dingen verläuft.
Neuer Datenbaustein "DBST"
"Datenbaustein Steuerdaten (DBST)" nennt der Gesetzgeber den Satz an Informationen der nun auch für Minijobber gemeldet werden muss. Darunter zählt die Steuernummer des Arbeitgebers, die Art der Besteuerung und die Steuer-ID des Beschäftigen - diese musste bisher nicht für geringfügig Beschäftigte angegeben werden.
Welche Stellen sind betroffen?
Unter die neue Regelung des "DBST" fallen alle geringfügig Beschäftigten, die dauerhaft angestellt sind und eine Steuer-ID besitzen. Bis auf einige wenige Stellen macht dies einen Großteil der Minijobber aus, deren Steuer-ID zukünftig bei der Minijobzentrale gemeldet werden muss.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob die Steuer-ID eines Beschäftigten meldepflichtig ist, sind Sie immer auf der sicheren Seite diese bei der Sozialversicherungsmeldung einfach mit anzugeben.
Was das für Sie bedeutet
Sie müssen ab Beginn des neuen Jahres die Steuer-ID aller betroffenen bereits angestellten Mitarbeiter nachmelden, sowie neue Mitarbeiter von Anfang an mit Steuer-ID melden. Dies könnte zusätzlichen Aufwand bedeuten, da Sie nun auch noch die 11-stellige Steurnummer erst von jedem Mitarbeiter einholen und dann auch noch an die Minijobzentrale melden müssen. Zum Glück nimmt Pentacode mit seiner Personalfragebogen- und Sofortmeldungfunktion Ihnen diese Arbeit schon jetzt ab.
DBST mit Pentacode melden
Um den DBST mit Pentacode zu melden müssen Sie nichts an ihrem Vorgehen verändern, wenn Sie bereits die Sofortmeldefunktion nutzen. Pentacode trägt automatisch die vom Mitarbeiter im Personalfragebogen angegebene Steuer-ID gemeinsam mit den restlichen Daten in die Sofortmeldung ein und übermittelt diese an die Minijobzentrale.
Sollten Sie bisher das Melden ihrer Mitarbeiter noch händisch erledigt haben, sollten Sie erst den Mitarbeiter den Personalfragebogen ausfüllen lassen und anschließend die Sofortmeldefunktion nutzen.