
Überstunden bald steuerfrei? So würden sich Löhne ändern.
- Jonathan Seidel
- 28. August 2025
- Aktuelles
- Gesetze, Überstunden, Zuschläge
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Steuerfreie Überstundenzuschläge im Koalitionsvertrag
Die aktuelle Koalition zwischen SPD und CDU/CSU verspricht bald „Steuerfreie Überstunden“ – das sorgt bei vielen Arbeitnehmern und Unternehmen für Aufsehen. Doch was steckt wirklich dahinter und wie beeinflusst das Gesetzesvorhaben Angestellte und Arbeitgeber? Allen Voraus: Überstunden werden nicht wirklich steuerfrei – als Arbeitgeber könnten Sie trotzdem profitieren, wenn der Gesetzesvorschlag Realität wird.
Das Wichtigste vorab:
1. Status quo (Stand August 2025): Es hat sich noch nichts geändert! Das Thema ist derzeit nur ein politisches Vorhaben im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung (SPD und CDU/CSU). Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Es handelt sich um ein politisches Signal, aber noch nicht um geltendes Recht.
2. Es geht um die Versteuerung von Zuschlägen, nicht um den vollen Stundenlohn! Auch wenn in den Medien immer wieder von „steuerfreien Überstunden“ gesprochen wird, ist das irreführend. Tatsächlich soll nur der Zuschlag, den Arbeitgeber für geleistete Überstunden zahlen, von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit werden. Der normale Stundenlohn für diese zusätzlichen Stunden bleibt weiterhin steuerpflichtig.
3. Es werden erstmal nur Vollzeitkräfte profitieren! Der Gesetzesvorschlag bezieht sich erst einmal nur auf Vollzeitkräfte, für Teilzeitkräfte soll eine Alternative geplant sein.
4. Die genaue Umsetzung ist noch unklar! Viele relevante Details wie ein Grenze der Zuschlagshöhe oder wie die Dokumentation geprüft wird stehen aktuell noch aus.
Warum steuerfreie Zuschläge?
Die Bundesregierung will einen Anreiz zur Mehrarbeit schaffen und die deutsche Wirtschaft fördern. Zusätzlich sollen Unternehmen günstiger Anreize schaffen können, um flexibel auf Personalengpässe und kurzfristige Ausfälle zu reagieren – und damit ihre eigene Produktivität steigern. Das will die Bundesregierung ermöglichen, indem sie für Überstunden gezahlte Zuschläge von der Steuer befreit.
Was ändert sich?
Wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten aktuell einen Zuschlag auf Überstunden gewährt, ist dieser als freiwillige Sonderzahlungen normal steuer- und sozialversicherungspflichtig – wird also in das Bruttogehalt verrechnet. Zukünftig sollen diese Zuschläge jedoch ähnlich den SFN-Zuschlägen steuerfrei direkt an den Angestellten fließen. Das würde bedeuten der Angestellte bekommt seine Überstundenzuschläge unversteuert ausgezahlt – und am Ende einen höheren Netto-Lohn. Sehen Sie dazu unser Rechenbeispiel:
Rechenbeispiel
Anna hat einen Bruttolohn von 22€/Stunde bzw. 3.813,30€ im Monat. Ihre Abgabenlast beträgt 40%.
In einem besonders stressigen Monat arbeitet Anna zusätzliche 8 Stunden jede Woche und kommt auf insgesamt 32 Extrastunden in diesem Monat. Ihr Arbeitgeber bietet ihr einen 30% Zuschlag auf Überstunden.
Bisher verdient Anna:
3.813,30€ + 32 * 22€ (Regulärer Stundenlohn der Überstunden) + 32 * 22€ * 0.4 (Überstundenzuschlag) = 4.798,90€ Brutto.
Nach Abgaben also 2.879,34€ Netto.
Mit steuerfreien Überstundenzuschlägen verdient Anna:
3.813,30€ + 32 * 22€ (Regulärer Stundenlohn der Überstunden) = 4.517,30€ Brutto.
Nach Abgaben also 2.710,38€ + 32 * 22€ * 0.4 (Überstundenzuschlag) = 2.991,98€ Netto
Dank steuerfreier Überstunden würde Anna also 112,64€ mehr Netto in diesem Monat verdienen!
Für wen soll der Gesetzesvorschlag wirken?
Die Überstunden eines Mitarbeiters beginnen, sobald die vertraglich vereinbarte Stundenzahl überschritten wird – auch wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit (48 Stunden / Woche) noch nicht erreicht ist. Die Regelung soll nur für Vollzeitbeschäftigte gelten, die mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten und deren Überstunden ausbezahlt werden.
Ab wann werden Überstundenzuschläge steuerfrei?
Die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge ist im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung zwar festgeschrieben. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt zum aktuellen Zeitpunkt (Stand August 2025) allerdings noch nicht vor.
Das bedeutet: Bevor aus dem politischen Versprechen ein echtes Gesetz wird, dauert es noch. Erst wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, können die neuen Regelungen in Kraft treten. Bis dahin bleibt alles beim Alten – und Überstundenzuschläge werden weiterhin ganz normal besteuert.
Die Auswirkungen für Arbeitgeber
Die geplante Steuerfreistellung bietet für Unternehmen klare Vorteile – bringt aber gleichzeitig auch neue Herausforderungen mit sich:
Vorteile:
- Höheres Netto als Anreiz: Durch die Steuerfreiheit werden Überstundenzuschläge ein wertvollerer Anreiz für Arbeitnehmer. In Zeiten hoher Nachfrage oder bei Personalengpässen werden Mitarbeiter eher bereit sind, kurzfristig zusätzliche Schichten zu übernehmen.
Herausforderungen:
- Erhöhter Verwaltungsaufwand: Die korrekte Erfassung und Abrechnung der Überstundenzuschläge wird komplexer. Sie müssen zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Lohnanteilen unterscheiden.
- Rechtssichere Dokumentation: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erfordert eine lückenlose, digitale Dokumentation der geleisteten Stunden. Ohne diese Grundlage kann die Steuerfreiheit nicht gewährt werden.
So bereiten Sie sich vor
Bereits vor dem neuen Gesetz ist eine saubere und transparente Arbeitszeiterfassung das A und O – denn schon heute müssen Überstunden rechtssicher dokumentiert werden. Die geplante Gesetzesänderung unterstreicht diese Notwendigkeit nur noch weiter.
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- Sie haben stets den vollen Überblick über geleistete Mehrarbeit.
- Die Basis für eine korrekte Lohnabrechnung ist jederzeit gegeben.
- Sie sind bestens vorbereitet, sobald die steuerfreie Auszahlung der Zuschläge Realität wird.
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