Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Erbringung der Dienstleistungen
1.1 Die Software PENTACODE wird als „Software as a Service (SaaS)“ zahlreichen Kunden in einer gemeinsam genutzten Systemumgebung zur Verfügung gestellt. Wegen dieser Softwarearchitektur darf der Kunde die Software nicht für die Speicherung sensibler oder sicherheitsrelevanter Daten nutzen (z.B. Login-Daten oder Kennwörter).
1.2 Durch Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Software PENTACODE räumt die PENTACODE AG dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht zu Nutzung der jeweils durch den Kunden lizenzierten Version der Software PENTACODE ein (die „Dienstleistung“). Dieses Recht ist auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt und darf vom Kunden weder auf Dritte übertragen noch unterlizenziert werden.
1.3 Die PENTACODE AG ist nur bis zu dem Anschluss des von ihr verwendeten Rechenzentrums an das allgemeine Internet für die bei der Erbringung der Dienstleistung eingesetzte Technik verantwortlich.
1.4 Die PENTACODE AG darf bei der Erbringung der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen Dritte einsetzen.
2. Abschließende Regelung
Die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des Angebots und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung abweichender und ergänzender Regelungen (z.B. abweichender oder ergänzender AGB, die der Kunde verwenden möchte) ist ausgeschlossen, es sei denn, die PENTACODE AG hat ihrer Geltung im Einzelfall zugestimmt.
3. Laufzeit mit automatischer Verlängerung
3.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt an dem Tag, an dem die PENTACODE AG dem Kunden die Annahme seines Antrags durch Zusendung seiner Zugangsdaten bestätigt.
3.2 Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet.
3.3 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung hat per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Kündigung bis spätestens 24 Uhr des Tages, zu dem das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet.
4. Vergütung
4.1 Im Monat der Zurverfügungstellung wird neben der monatlichen Nutzungsgebühr eine einmalige Onboarding-Gebühr, sowie eine einmalige Support-Gebühr erhoben. In den nachfolgenden Monaten wird eine monatliche Vergütung erhoben. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Gebühren, sowie aus der Anzahl der im jeweiligen Monat aktuell beschäftigten Mitarbeiter.
4.2 Die monatliche vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Dienstleistung wird jeweils zum Ende eines Monats fällig und per Lastschrift eingezo-gen. Im Falle einer eventuellen Rücklastschrift erhebt die PENTACODE AG eine Bearbeitungs-Gebühr von € 25. Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet die von der Bank erhobenen Transaktionsgebühren.
4.3 Die Gebühren für die verschiedenen Services können von der PENTACODE AG von Zeit zu Zeit angepasst werden. Die angepasste Preistabelle wird dem Kunden per E-Mail zugeschickt. Soweit der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Versand der neuen Preistabelle widerspricht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Hierauf wird der Kunde mit Versand der neuen Preistabelle erneut hingewiesen.
4.4 Wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht zum Fälligkeitstermin zahlt, ist die PENTACODE AG berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.
4.5 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen deutschen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Eventuelle ausländische Umsatzsteuer, Verkaufssteuer oder vergleichbare Steuern sind vom Kunden zu tragen.
4.6 Falls der Kunde verpflichtet ist, von seinen Zahlungen Quellensteuer abzuziehen, erhöht sich die an die PENTACODE AG zu zahlende Vergütung um den Betrag, der erforderlich ist, damit die PENTACODE AG den vollständigen Betrag erhält, den sie ohne solchen Abzug erhalten hätte.
4.7 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
5. Haftungsbeschränkung
5.1 Beide Parteien haften für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.
5.2 In den in Ziffer 5.1 beschriebenen Fällen sowie bei Schäden, die auf leicht oder grob fahrlässiges Verhalten eines einfachen Erfüllungsgehilfen (also nicht eines leitenden Angestellten oder Organs) zurückzuführen sind, ist die Haftung der Parteien auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.3 In den in Ziffer 5.1 und 5.2 beschriebenen Fällen ist die Gesamthaftung der PENTACODE AG für jedes schädigende Ereignis auf einen Höchstbetrag beschränkt, der dem fünffachen Betrag der gesamten Nettovergütung (d.h. ohne Umsatzsteuer) entspricht, die der Kunden in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis an die PENTACODE AG gezahlt hat. In den in Ziffer 5.1 und 5.2 beschriebenen Fällen ist außerdem die Gesamthaftung der PENTACODE AG für alle solche schädigenden Ereignisse eines Kalenderjahres auf einen Höchstbetrag beschränkt, der dem zehnfachen Betrag der gesamten Nettovergütung (d.h. ohne Umsatzsteuer) entspricht, die der Kunden in diesem Kalenderjahr an die PENTACODE AG zahlt.
5.4 Für den Verlust von Daten haftet die PENTACODE AG nur insoweit, als deren Verlust auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden gegen Datenverlust nicht vermeidbar gewesen wäre. Im Übrigen unterliegt jede Haftung PENTACODE AG wegen Datenverlusts den übrigen Beschränkungen dieser Ziffer 5.
5.5 Außer in den Fällen der Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich verursachten Schäden oder arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
5.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche einer Partei gegen Mitarbeiter oder Beauftragte der anderen Partei.
6. Geheimhaltung von Kundendaten
6.1. Die PENTACODE AG wird alle Daten des Kunden, die ihr im Rahmen der Dienstleistung bekannt werden, als vertrauliche Informationen behandeln und wird sie weder Dritten mitteilen noch für andere Zwecke als die Erbringung der Dienstleistung verwenden.
6.2. Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn (a) sie der PENTACODE AG bereits vor Offenlegung durch den Kunden bekannt waren; (b) die PENTACODE AG sie ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Kunden-Informationen selbständig entwickelt hat; (c) die PENTACODE AG sie von Dritten, die nach ihrer Kenntnis nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, rechtmäßig erhalten hat; (d) sie der PENTACODE AG oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt wurden; oder (e) sie aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind.
7. Verschiedenes
7.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht (ohne eventuelle Verweisungen auf andere Rechtsordnungen). Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist die Stadt München. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. Jede Partei kann auch am allgemeinen Gerichtsstand der jeweils anderen Partei gerichtliche Maßnahmen einleiten.
7.3 Ist eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt und die Geltung der restlichen Regelungen hiervon unberührt.
Stand: Mai 2022