Midijobs - alles über die Gleitzone

Arbeitsvertrag wird unterschrieben

Der "Minijob" aka. die geringfügige Beschäftigung ist in aller Munde - doch haben Sie schon einmal etwas von einem "Midijob" gehört? In diesem kurzen Artikel erfahren Sie alle relevanten Informationen zur Zwischenstufe zwischen Minijob und Vollzeitanstellung, seine Vorteile und warum dieses Anstellungsverhältnis Sie und ihre Mitarbeiter entlasten kann.

Ursprung

Der Midijob - oder das Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich - existiert in seiner heutigen Form seit 2003 in Deutschland. Eingeführt im Zuge der Hartz-Reformen sollte er einen Anreiz für Beschäftigungen bieten, deren Entgelt nur leicht über der Minijobgrenze liegt. Dazu werden progressiv in der Spanne zwischen 520 € - 1.600 € Sozialversicherungsbeiträge langsam angehoben, um sicherzustellen, dass der Nettoverdienst beim Verlassen der Minijobgrenze nicht am Ende niedriger ausfällt als zuvor.

Was macht den Midijob aus?

Als Midijob gilt ein Beschäftigungsverhältnis dann, wenn:

  • Das durchschnittliche monatliche Entgelt zwischen 520 € und 1.600 € liegt
  • Der Mitarbeiter langfristig (mindestens 3 Monate) angestellt ist

Im Gegensatz zum Minijob unter 520 € ist der Midijob sowohl steuer - als auch sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass er bei den Versicherungsträgern angemeldet werden muss, mehr dazu hier. Dafür ist der Arbeitnehmer aber auch vollständig versichert und hat Anrecht auf alle Sozialansprüche, welche der typische Minijobber misst.

Vorteile eines Midijobverhältnisses

Das Anmelden eines Midijobbers ist zwar etwas umständlicher als bei einem Minijobber - das Arbeitsverhältnis kann sich jedoch sowohl für Arbeitgeber, als auch -nehmer lohnen.

Für Arbeitgeber

Da die Abgabenlast zwischen Arbeitsgeber und -nehmer nun aufgeteilt wird, sinkt der Anteil der Sozialabgaben von den ursprünglichen 28 % für Minijobber, auf etwa 20% bei 1.600€ Entgelt ab. Somit sinken die relativen Kosten für die Arbeitskraft beim Heben über die 520€ Grenze.

Für Arbeitnehmer

Zwar sind Arbeitnehmer in einem Midijobverhältnis gezwungen einen Teil des Sozialversicherungsbeitrags selbst zu zahlen und auch Lohnsteuer zu entrichten - das hört sich aber dramatischer an, als es ist. Durch die gestaffelte Erhöhung der Sozialbeiträge steigen die Kosten nur leicht, besonders im unteren Bereich der Gleitzone. Die Lohnsteuer hingegen ist zusätzlich abhängig von der Steuerklasse, im unteren Bereich der Gleitzone haben die meisten Arbeitnehmer dadurch aber keine weiteren Kosten zu befürchten.

So zeigt sich, dass besonders im unteren Bereich der Gleitzone für den Arbeitnehmer kaum zusätzliche Kosten anfallen - sie haben aber den identischen Anspruch auf Sozialleistungen wie regulär angestellte Mitarbeiter - unabhängig ob das Entgelt 521€ oder 1.600€ ist. So haben Midijobber im Gegensatz zu Minijobbern Anspruch auf alle Leistungen der Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung! Ein klares Upgrade zur auschließlichen Rentenversicherung im geringefügigen Arbeitsverhältnis.

Dem Grundfreibetrag und der Werbungskostenpauschale sei Dank müssen die meisten Angestellten im unteren Bereich der Gleitzone keine Lohnsteuer zahlen! Wo genau der Grenzbetrag liegt, hängt von der Lohnsteuerklasse ab. Der aktuelle Freibetrag für die Steuerklasse 1 (in die die meisten Angestellten fallen) beträgt zur Zeit etwa 960 € / Monat und wird regelmäßig erhöht.

Wir können also konsultieren, dass besonders der Arbeitnehmer von einer leichten Erhöhung des Entgelts in die Gleitzone profitiert - durch einen deutlich besseren Versicherungsschutz bei kaum steigenden Beiträgen. Der Arbeitgeber geht aber auch nicht leer aus, da seine Sozialversicherungsbeiträge leicht sinken.

Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen in denen ein Entgelt in der Gleitzone nicht gleich ein Midijobverhältnis vorraussetzt, diese sind besonders:

  • Auszubildende: Für Auszubildende gibt es keine Gleitzone - ihre Sozialabgaben werden wie bei gewöhnlichen Mitarbeitern über der Gleitzone berechnet.

  • Kurzfristig Angestellte: Für Angestellte, deren Arbeitverhältnis von Anfang an auf 70 Tage oder 3 Monate befristet ist gibt es auch kein Midijobverhältnis - sie genießen einen Tarif mit noch niedrigeren Abgaben.

Auch können Mitarbeiter die in ihrem Betrieb zwar nur auf 520€ Basis angestellt sind aber noch weiteren Beschäftigungen nachgehen in die Gleitzone rutschen - signifikant ist am Ende immer das gesamte Entgelt über alle Einkünfte. Sprechen Sie daher mit ihrem Mitarbeitern, ob diese weiteren entlohnten Tätigkeiten nachgehen.

Zusammenfassung

Generell können wir sagen: Der Midijob bringt bis auf den höheren Verwaltungsaufwand fast nur Vorteile mit sich - sowohl für Arbeitgeber also auch -nehmer. Sie entlastet werden ein wenig von den Abgaben entlastet und der Angestellte profitiert von deutlich besseren Sozialleistungen. Sollten Sie mit einem Mitarbeiter zufrieden sein und einem längeren Angestelltenverhältnis steht nichts im Wege, ist es fast immer zum Vorteil beider Parteien das Entgeld in die Gleitzone anzuheben.