Ursprünglich im Zuge des Golfkriegs eingeführt und später für die Finanzierung der Deutschen Einheit genutzt - der Solidaritätszuschlag entfällt nach 30 Jahren für einen Großteil der Steuerzahler. Was genau sich zum 1.1.2021 ändert und ob Sie und ihre Mitarbeiter von der teilweisen Abschaffung profitieren, fassen wir im folgenden Artikel zusammen.
Bisherige Rechtslage
Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer, die sich an der Höhe des Einkommens bemisst. Seit 1998 blieb er dabei stabil bei 5,5 % der Einkommenssteuer, für alle Angestellten und Unternehmer die über der Freigrenze von etwa 1.600 € brutto im Monat lagen. Somit war ein Großteil der Bevölkerung verpflichtet die Zusatzsteuer zu entrichten, die dem Aufbau der neuen Bundesländer gilt.
Teilweise Abschaffung ab 2021
Unter der großen Koalition wurde 2017 der Beschluss gefasst: "untere und mittlere Einkommensschichten beim Solidaritätszuschlag zu entlasten.". Im Zuge dieser Entscheidung gilt ab dem 1.1.2021 ein neuer Freibetrag. Das monatliche Einkommen bis zu dem kein Solidaritätszuschlag entrichtet werden muss wurde von 1.544 € auf 6.245 € brutto Monatslohn angehoben. Somit sind etwa 90% der bisherigen Zahler ab dem neuen Jahr vom Solidaritätszuschlag befreit.
Wer muss noch zahlen?
Ab der neuen Freigrenze von 6.245 € Monatsbruttolohn für die Steuerklasse 1 muss weiterhin der Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Damit man mit einem Euro Lohn über der Freigrenze aber nicht gleich den vollen Betrag zahlen muss, wird bis etwa 9.000 € Bruttolohn eine Gleitzone eingerichtet, in der der Soli bis zum Maximalsatz von 5,5 % der Einkommenssteuer ansteigt.
Einfluss der Steuerklasse
Wie bisher hat die Steuerklasse natürlich einen Einfluss auf die Berechnung des Freibetrags. Die oben genannten Beträge sind alle auf die Steuerklasse 1 bezogen. Bei Verheirateten beträgt der Frei- und Gleitbetrag das Doppelte. Und in der Steuerklasse 3 ist der monatliche Gleitbetrag etwa 11.530 - 17.000 € brutto im Monat.
Wie geht es weiter mit dem Soli?
Mit der Erhöhuung der Freigrenzen geht die Bundesregierung den ersten Schritt in Richtung vollständiger Abschaffung des Soli. Ob und wann diese schließlich kommt, ist zur Zeit noch nicht klar. Der neue Finanzplanungszeitraum ab 2023 könnte dabei ein wichtiges Datum sein. Zur Zeit heißt es aber abwarten und die kleine Steuerentlastung genießen.